Startseite » Reisemagazin » Reisen » Reiserücktrittsversicherung - Welche Vorteile hat der Verbraucher?

Reiserücktrittsversicherung - Welche Vorteile hat der Verbraucher?
Aus dem Reisemagazin - Reisen

Kategorie

Reiserücktrittsversicherung - Welche Vorteile hat der Verbraucher?


Stornokosten können hoch sein
Quelle: stevepb@pixabay.com (CC0 PD)

Der Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres und entsprechend groß die Vorfreude. Wenn jedoch etwas dazwischenkommt und die Reise abgesagt werden muss, ist das nicht nur eine herbe Enttäuschung, sondern kann auch richtig teuer werden. Bei einer Stornierung einer gebuchten Reise erheben die Anbieter nämlich Stornokosten, die je nach Anbieter 20 bis 100 % des Reisepreises betragen. Je kurzfristiger die Reise abgesagt wird, desto höher sind die Stornokosten. Um diesen finanziellen Verlust zu vermeiden oder zumindest deutlich zu reduzieren, schließen viele Reisende eine Reiserücktrittsversicherung ab. Vor allem für Vielreisende, Frühbucher, Senioren und Familien mit kleinen Kindern kann sich der Abschluss einer solchen Versicherung auszahlen.

Vorteile von Reiserücktrittsversicherungen
Eine Reiserücktrittsversicherung ersetzt dem Versicherten die Stornokosten, die der Anbieter im Falle einer Stornierung oder Umbuchung der Reise verlangt. So müssen die Versicherten nicht für (Reise-)Leistungen bezahlen, die sie aus unterschiedlichen Gründen nicht in Anspruch nehmen (können). Achtung: Verbraucherschützer raten zu Tarifen, die keinen Selbstbehalt beinhalten. Dieser beträgt in der Regel 20 % des Reisepreises und kann - insbesondere bei sehr kostspieligen Reisen - einen beträchtlichen finanziellen Verlust bedeuten.

Je nach Versicherungsunternehmen kann der Leistungsumfang der Reiserücktrittsversicherung variieren. Manche Anbieter wie zum Beispiel die Allianz Reiseversicherung bieten eine Kombination aus Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung an. Hierbei übernimmt die Versicherung die Mehrkosten, die durch eine verfrühte Heimreise und nicht genutzte Leistungen am Reiseort anfallen. Darüber hinaus bieten viele Versicherungen im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung zusätzliche Leistungen an wie zum Beispiel Unterstützung bei der Reiseplanung zu den Themen medizinische Versorgung oder Sicherheit im Reiseland.

Insbesondere für Vielreisende lohnt sich ein Jahresvertrag, in dem beliebig viele Reisen - jeweils bis zu einem bestimmten Reisepreis - versichert sind. Für Familien sind Familientarife in der Regel günstiger, da sie sowohl die Reisen einzelner Familienmitglieder als auch den gemeinsamen Familienurlaub absichern.


Strandatmosphäre
Quelle: Pok_Rie@pixabay.com (CC0 PD)

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wann nicht?
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Reiserücktrittsversicherung die Storno- oder Umbuchungskosten der Reise übernimmt. Eine einfache Absage ohne schwerwiegenden Grund reicht hierbei nicht aus. Vielmehr sind es ganz bestimmte unerwartet eingetretene Ereignisse, die einen Anspruch auf Kostenerstattung begründen. Hierzu gehören üblicherweise:

  • schwere Erkrankung
  • schwerer Unfall
  • Tod naher Angehöriger
  • überraschender Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Antritt einer neuen Stelle nach Arbeitslosigkeit
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • erhebliche Schäden an der heimischen Wohnung durch Feuer, Hochwasser, Erdbeben oder Diebstahl

Manche Versicherungsunternehmen akzeptieren eine Kostenübernahme bei Reiserücktritt darüber hinaus auch aus anderen Gründen. Typische Beispiele sind Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen in der Ausbildung oder Terroranschläge am Reiseziel.

Gefahren durch (Bürger-)Krieg oder (bürger-)kriegsähnliche Zustände am Reiseziel sind in der Regel nicht versichert. Auch Ereignisse, die schon bei Buchung der Reise vorhersehbar waren, wie zum Beispiel eine offensichtliche Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gleiche gilt natürlich auch für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Ereignisse. Die Leistungsvoraussetzungen eines bestimmten Tarifs sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. In jedem Fall lohnt es sich, die Versicherung direkt beim Versicherer und nicht über ein Reiseportal abzuschließen. Das empfehlen auch die Experten der Zeitschrift "Finanztest" in der Ausgabe 10/2017. Sie weisen darauf hin, dass Verbraucher - entgegen der weit verbreiteten Annahme - die Reiserücktrittsversicherung nicht zwangsläufig zusammen mit der Buchung abschließen müssen. Auch ein späterer Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ist möglich. Durch den späteren Abschluss bleibt häufig mehr Zeit für einen sorgfältigen Vergleich der verschiedenen Anbieter und Tarife, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.


Reiseideen und wunderschöne Orte powered by Urlaubspartner.net


© Copyright 2001-2024 urlaubspartner.net
Aktuelle Leseempfehlung aus unserem Reisemagazin: Die besten Fernreiseziele für den nächsten Urlaub

Wir distanzieren uns von der Vermittlung von Reisepartnern für S*xurlaub, unseriösen Treffen oder Kontaktanzeigen, die nur auf s*xuelle Kontakte abzielen.
Unser Ziel ist es, seriöse, ernsthaft interessierte Reisepartner für einen schönen gemeinsamen Urlaub zusammen zu bringen.
Unterstütze uns bei diesem Vorhaben und melde fragwürdige Kontaktanzeigen oder Antworten auf Inserate.
Explizite Anfragen zu bezahlten Reisepartnern bitte an www.bezahlte-reisebegleitung.de


Blogverzeichnis - Bloggerei.de   Blogverzeichnis   TopBlogs.de das Original - Blogverzeichnis | Blog Top Liste  

Made with in Karlsruhe & Munich.