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Was ist bei einer Unfallversicherung für Reisende zu beachten?
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Was ist bei einer Unfallversicherung für Reisende zu beachten

Unfälle können immer wieder passieren, man kann sich auch schwer dagegen schützen. Arbeitnehmer, die auf dem Weg, bei der Arbeit oder auf dem Nachhauseweg verunfallen, sind durch ihre gesetzliche Unfallversicherung automatisch geschützt. Doch was ist im Urlaub, vorallem, wenn man diesen im Ausland, ja vielleicht sogar im außereuropäischen Ausland verbringt? Vorallem in der Freizeit, z.B. beim Sport oder Baden drohen doch viel mehr Unfälle, die es abzusichern gilt.

Oft stellt sich hierbei die Frage, ob die eigene Unfallversicherung auch im Ausland greift und vorallem, mit welchen Leistungen man im Ausland rechnen kann. Vielen fällt da z.B. Rücktransport oder der Krankenhausaufenthalt im Ausland ein. Nicht immer sind die medizinischen Bedingungen auch nur annähernd so gut wie in Deutschland. Da macht es durchaus Sinn, sich vor Antritt der Urlaubsreise ausreichend zu informieren, was für Optionen die eigene Unfallversicherung bietet. Wichtig ist, dass genug Zeit zwischen der Analyse und dem Start des Urlaubs bleibt, damit auch wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden können.

Für das Ausland sollte man sich auch Gedanken bzgl. Infektionskrankheiten, z.B. durch Insektenbisse, Stiche oder Wundinfektionen nach Verletzungen machen. Sind diese Vorfälle auch durch meine Unfallversicherung abgedeckt? Brauche ich überhaupt diese Zusatzleistungen?

Auch als Skifahrer oder Bergwanderer haben Sie bestimmt schon einmal einen Bergungseinsatz in den Bergen miterlebt. Oftmals entstehen dort Situationen, die einen Bergungseinsatz mit einem Helikopter nötig machen. Durch die Versicherung von Bergungskosten bekommen Sie unmittelbaren Ersatz von Aufwendungen bis hin zur Versicherungssumme, die entstehen, wenn Sie einen Rettungs- oder Bergungseinsatz benötigen.

Quelle: http://www.asstel.de/versicherungen/unfallversicherung.jsp

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