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Geld zurück bei Reisemängeln

Geld zurück bei Reisemängeln
Tamara
22.12.2016 12:46
Seit ein paar Jahren hat sich die sogenannte Frankfurter Tabelle in der Rechtsprechung etabliert, die den Schadensersatzumfang bei bestimmten Reisemängeln festlegt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man ein Hotelzimmer bucht und dieses entgegen den Angaben direkt über einer Diskothek liegt, so dass an Schlafen in der Nacht nicht zu denken ist. Bei derartigen Lärmbelästigungen sind sogar bis zu 75 % Erstattung drin! Weitere Mängel können zum Beispiel fehlender Pool, dreckige Hotelzimmer, Baustellen vorm Fenster und so weiter sein. Aber auch bei Verspätungen kann man einen Ersatzanspruch haben. , was und in welcher Höhe alles Ersatzansprüche möglich sind, wobei die Liste allerdings nicht abschließend ist!
Marcellino
22.12.2016 12:47
auf jeden Fall mal hilfreich und wirklich gut als Anhaltspunkt die Liste! Die meisten wissen ja nichtmal, dass die SE-Ansprüche haben bei sowas. Find ich gut!
Sven
22.12.2016 15:54
Für diejenigen, die die Tabelle suchen, hier ein Link:
http://blog.holidaycheck.de/frankfurter-tabelle/

Viele Grüße,
Sven

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