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Was ist zu tun, wenn ein Flug verspätet startet oder annulliert wird?
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Was ist zu tun, wenn ein Flug verspätet startet oder annulliert wird?

Urlaub machen, Verreisen, fremde Länder und Städte erkunden, die Familie besuchen - die Deutschen reisen viel und sehr gerne und das völlig unabhängig von der Jahreszeit. Egal, ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter, es wird immer ein passender Grund gefunden, um dem Alltag zu entfliehen. Neben dem Auto, der Bahn und dem Fernbus wird auch besonders häufig auf das Flugzeug als Transportmittel zurückgegriffen. Mit dem Flugzeug verreisen ist sehr bequem, geht schnell und läuft in der Regel sehr pünktlich ab.

Doch, was zu tun ist, wenn ein Flug sich verspätet oder gar komplett gestrichen werden muss, weiß kaum jemand. In solchen Fällen haben Fluggäste gesetzlich festgelegte Rechte, die sie in Anspruch nehmen können und auch sollten.
Nicht nur im Winter kann es vorkommen, dass sich der Abflug verzögert oder der Flug gar annulliert wird. In einem solchen Fall ist es wichtig zu wissen, dass Fluggäste das Recht auf eine Entschädigung und weitere Unterstützungsleistungen, zum Beispiel Telefonate und Verpflegung, haben. Die Entschädigung kann sogar bis zu drei Jahre rückwirkend gefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Flugkilometern. So werden 250 Euro für eine Flugstrecke bis zu 1.500 Kilometer, 400 Euro für eine Strecke bis zu 3.500 oder mehr Kilometer innerhalb der Europäischen Union und 600 Euro für eine Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometer, wenn diese auch außerhalb der EU liegt, fällig.

Ein Unternehmen, welches sich auf die Durchsetzung Fluggastrechten spezialisiert hat, ist Flightright. Mit der Hilfe der erfahrenen Reiserechtsexperten wurden bereits Entschädigungen von über 50.000.000 Euro ausgezahlt. Die Erfolgsquote liegt bei 98 %.
Zu den Leistungen gehören unter anderem die kostenlose Prüfung der Flugverspätung/-annullierung auf Erfolgsaussichten, der anstehende Schriftverkehr sowie der eventuell nötige Gang vor ein Gericht. Im Erfolgsfalle behält das Unternehmen 25% plus Mehrwertsteuer der ausgezahlten Entschädigung als Provision ein. Sollte ein Streitfall keinen Erfolg bringen, so bleiben sämtliche angefallenen Arbeiten für den betroffenen Fluggast kostenfrei.
Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ist, dass die betroffene Fluggesellschaft ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union hat. Des Weiteren muss der betroffene Flug innerhalb der EU starten oder aber der Zielflughafen innerhalb der EU liegen.
Im Falle eines Flugausfalls oder einer Verspätung erhalten Fluggäste zwar nicht die verloren gegangene Zeit zurück, jedoch werden sie zumindest finanziell dafür entschädigt.

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